Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Anne Heim und Nicky Tippl GbR
Sugarbomb Crêpe Boutique
I. Geltungsbereich
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden Anwendung sobald die AGB bei der Kontaktanfrage akzeptiert werden und bei einer Angebotsannahme.
II. Leistungen, Preise, Zahlung
-
Die Anne Heim und Nicky Tippl GbR sind als Sugarbomb Crêpe Boutique (nachfolgend Caterer) verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und vom Caterer zugesagten Leistungen zu erbringen.
-
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Caterers zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Caterers an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden.
-
Bei Annahme des Angebots ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe der vereinbarten Eventpauschale zu entrichten. Diese Anzahlung wird mit den in der Endabrechnung ausgewiesenen Leistungen verrechnet.
-
Rechnungen des Caterers sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Die Rechnung wird nach der Veranstaltung in bar beglichen oder per Banküberweisung bis 7 Werktage nach Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug ist der Caterer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Caterer des einen höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 10,00 erhoben.
III. Rücktritt des Vertragspartners, Stornokosten, Rücktrittspauschale
-
Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und Caterer getroffen wurden, hat der Caterer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
-
Der Caterer hat die Wahl gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
-
Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:
30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 % der Anzahlung (Eventpauschale).
Bei Stornierung 7 Tage vor Liefertermin behalten wir uns vor, bis zu 100 % der Anzahlung (Eventpauschale) in Rechnung zu stellen bzw. einzubehalten. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentliche niedriger als die angesetzte Pauschale entstanden ist.
Allfällige an uns gerichtete Stornoforderungen von involvierten Dienstleistern werden ebenfalls weiterverrechnet.
Bereits gezahlte Depositleistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.
Zahlungsbedingungen
Sind erbrachte Lieferungen und Leistungen nicht als Leistungsumfang aufgeführt, so sind wir berechtigt, den Preis hierfür entsprechend den in der Gastronomie geltenden Preisen, den üblichen Stundensätzen und der zugrundeliegenden Kalkulation nach billigem Ermessen festzulegen.
IV. Änderungen der Teilnehmerzahl
Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Caterer gegenüber bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Caterer bis spätestens 7 Werktage vor dem Termin verbindlich und schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
V. Genehmigung von Veranstaltungen und Pflichten des Veranstalters/Bestellers
Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen sind rechtzeitig und auf Kosten des Veranstalters einzuholen.
-
Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften sowie die Verkehrssicherungspflicht. Für das Vorliegen der jeweils für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, Versicherungen, Behördliche Auflagen und Bewilligungen trägt der Veranstalter die Verantwortung.
-
Erforderliche Anschlüsse für Wasser und Strom, sowie deren Kosten inkl. Verbrauchskosten
-
Sicherheitsüberwachungen und eventuell anfallende Reinigungen
-
Gewährleistung der Medizinischen Notversorgung während der Veranstaltung nach der gesetzlichen Regelung.
-
Anmeldung bei Musik- und Tanzveranstaltungen. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren bei AKM und sonstigen laut Gesetz zu sorgen.
-
Das Übernehmen von eventuellen Abschlagszahlungen oder Benützungsgebühren die der Caterer zur Erfüllung seiner Dienstleistung in Anspruch nehmen muss.
-
Einhaltung des Feuer & Brandtechnischen Reglements
VI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Neu-Ulm.
VII. Schlussbestimmungen
-
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im üblichen gelten die gesetzlichen Vorschriften.